Simplon-Trekking
Allgemeine Vertragsbedingungen

Für die Annullation der Packages Lockruf des Goldes A und B sind zusätzlich die  F spezifischen Bestimmungen zu beachten.

Wir freuen uns, dass Sie sich für Angebote von Simplon-Trekking interessieren und danken Ihnen für Ihr Vertrauen.

Die vorliegenden Allgemeinen Vertragsbedingungen regeln die Rechtsbeziehung zwischen Ihnen und Simplon–Trekking für von Simplon–Trekking angebotene Ferien- und Freizeitarrangements. Diese werden in der Folge als Angebote bezeichnet.

Angebote von Simplon-Trekking werden ausschliesslich von dipl. Wanderleitern und Inhabern des Brevets des Kanton Wallis geführt. Angemessene Touren können auch von Wanderleiter-Aspiranten geführt werden.

Die Angebote von Simplon-Trekking werden direkt durch Simplon-Trekking oder über Simplon Tourismus angeboten.

Anfragen sind unverbindlich und nicht vertragsbindend.

Mit der vorbehaltlosen Annahme Ihrer schriftlichen, telefonischen oder persönlichen Anmeldung durch Simplon-Trekking kommt der Vertrag zwischen Ihnen und Simplon-Trekking zustande. Ab diesem Zeitpunkt werden die Rechte und Pflichten aus dem Vertrag für Sie und Simplon-Trekking wirksam.

Die Leistungen ergeben sich aus den Leistungsbeschreibungen der jeweiligen Angebote. Zusätzliche Leistungen und Sonderwünsche sind nur Vertragsbestandteil, wenn sie von Simplon-Trekking schriftlich bestätigt werden. Die Leistungen von Simplon-Trekking beginnen an dem im Vertrag (Bestätigung) festgelegten Ort und Zeitpunkt und enden gemäss im Vertrag (Bestätigung) festgelegten Ort und Zeitpunkt. Für die Anreise und das rechtzeitige Eintreffen sind Sie selber verantwortlich.

Die Preise der Angebote sind in den Ausschreibungen ersichtlich. Es handelt sich dabei um Nettopreise in CHF. Es sind jeweils die bei der Buchung gültigen Preise massgebend. Zusätzlich vereinbarte Leistungen werden zum Preis des gebuchten Angebotes geschlagen und sind im Vertrag (Bestätigung) schriftlich festgehalten.

 

Umrechnung in Fremdwährungen erfolgt zum Tageskurs bei Vertragsabschluss.

 

Ihre Zahlung der Buchung erfolgt, sofern vertraglich nicht anders festgelegt, bis spätestens 10 Tage vor Reiseantritt.

Wenn Sie das gebuchte Angebot absagen (annullieren), umbuchen oder ändern, müssen Sie dies Simplon-Trekking persönlich oder durch eingeschriebenen Brief mitteilen. In diesem Fall werden pro Person CHF 10.-- bis max. CHF 30.-- Bearbeitungsgebühren erhoben.

Nebst der Bearbeitungsgebühr werden folgende Annullierungskosten erhoben:

 

30 - 15

   Tage vor Reisebeginn:

30

% des Preises

14 - 8

   Tage vor Reisebeginn:

40

% des Preises

7 - 0

   Tage vor Reisebeginn, Nichterscheinen:

80

% des Preises

 

Wenn Sie die Reise absagen müssen, können Sie eine Ersatzperson benennen. Die Person muss bereit sein, unter den bestehenden Bedingungen in den Vertrag einzutreten.

Versicherungen für Unfall, Pflege, Heilung etc, Annullierungskosten-Versicherung, Gepäckversicherung und Rückreiseversicherung sind durch Sie (Reiseteilnehmer) abzuschliessen. Simplon-Trekking legt jeder Vertragsbestätigung ein Anmeldeformular der Elvia Reiseversicherungsgesellschaft bei. Es liegt in Ihrem Ermessen, ob Sie davon Gebrauch machen. Simplon-Trekking behält sich ausdrücklich das Recht vor, Prospektangaben, Leistungsbeschreibungen und Preise in den Prospekten vor Ihrer Buchung zu ändern. Sollte dies der Fall sein, so orientiert Sie Simplon-Trekking vor Vertragsabschluss.

Preisänderungen nach Vertragsabschluss können sich ausnahmsweise ergeben durch Gebühren- und Kostenerhöhungen auf welche Simplon-Trekking keinen Einfluss hat. Betragen die Erhöhungen mehr als 10%, so können Sie innert 5 Tagen nach Mitteilungseingang vom Vertrag zurücktreten. Simplon-Trekking erstattet Ihnen in dem Falle die erfolgten Zahlungen umgehend zurück.

Wird ein Angebot von Simplon –Trekking wegen Höherer Gewalt (Naturkatastrophen, Unruhen etc) oder anderen Ereignissen auf die Simplon-Trekking keinen Einfluss hat, abgesagt, werden Sie unverzüglich informiert. Der bereits bezahlte Betrag wird Ihnen unverzüglich zurückerstattet. Weitergehende Ansprüche gegen Simplon-Trekking können keine gestellt werden.

Programmänderungen sind in allen Angeboten von Simplon-Trekking vorgesehen, wenn es die Sicherheit der Teilnehmer oder Witterungseinflüsse erfordern. Beeinträchtigung der psychischen und/oder physischen Leistungsfähigkeit von Teilnehmern ist ebenfalls Grund für Programmänderungen. Der verantwortliche dipl. Wanderleiter entscheidet vor Ort unverzüglich sachbezogen und definitiv. Seine Entscheidung ist für alle Teilnehmer verbindlich.

Gefährdet ein Teilnehmer durch grobfahrlässiges oder gar vorsätzliches Verhalten die Sicherheit von Personen oder Sachen, so kann er durch den dipl. Wanderleiter von der weiteren Teilnahme unverzüglich ausgeschlossen werden. In diesem Falle hat der Teilnehmer keinen Anspruch auf Rückvergütung nicht bezogener Leistungen. Schadenersatzforderungen durch Simplon-Trekking oder Drittpersonen bleiben Vorbehalten. Die Vertragsauflösung erfolgt somit augenblicklich.

Müssen Sie unverschuldet die Teilnahme nach Begin abbrechen, so werden Ihnen die nicht bezogenen Leistungen unter Erhebung einer Bearbeitungsgebühr zurückerstattet, sofern sie Simplon-Trekking nicht belastet werden.

Ihr dipl. Wanderleiter ist auch Vertrauensperson. Tauchen unverhofft gesundheitliche Beeinträchtigungen auf oder benötigen Sie regelmässig Medikamente, wenden Sie sich bitte an Ihren dipl. Wanderleiter. Er wird dies in der Tagesplanung berücksichtigen.

Für jedes Angebot von Simplon-Trekking bestehen ein Anforderungsprofil und eine Ausrüstungsliste. (Ist Inhalt des Vertrages). Diese wurden auf Grund langjähriger Erfahrung erstellt und entsprechen den minimalen Anforderungen an die Teilnehmer.

Werden diese Vorgaben offensichtlich nicht erfüllt, liegt es im Ermessen des verantwortlichen Wanderleiters, solche Personen von einer Teilnahme auszuschliessen. Der Ausschluss erfolgt in diesem Falle im Interesse der Sicherheit und Gesundheit der betroffenen Person sowie von Drittpersonen. Es gilt Selbstverschulden.

 

Auf die Rechtsbeziehung zwischen Ihnen und Simplon-Trekking ist schweizerisches Recht anwendbar. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Gondo VS.

Die Unwirksamkeit einzelner Reisevertragsbestimmungen führt nicht automatisch zur Unwirksamkeit des gesamten Vertrages.

Simplon-Trekking ist bemüht, den Teilnehmer vor der Reise nach bestem Wissen zu beraten. Zögern Sie also nicht. Wenden Sie sich mit Ihren Fragen und Anliegen unverzüglich per E-Mail, Telefon oder Brief an uns.

Wir sind für Sie da und suchen gerne mit Ihnen die beste Lösung.

Organisation und Durchführung: Rolf Gruber, dipl. Wanderleiter ASAM, 3907 Gondo

dipl. Wanderleiter:

Als diplomierter Wanderleiter gilt, wer die dreijährige Ausbildung der Wanderleiterschule St. Jean im Wallis mit dem Abschluss der Diplomarbeit erfolgreich abgeschlossen hat und im Besitz des kantonalen Brevets als Wanderleiter des Kantons Wallis ist.

Asp. Wanderleiter:

Wanderleiter in Ausbildung im Sinne des Ausbildungsreglementes der Wanderleiterschule St. Jean.

Unverbindliche Anfrage:  


simplon-trek@bluewin.ch

Beachten Sie bitte auch die Bestimmungen für Lockruf Gold

  
Anmeldung hier

Tel +41 79 469 54 36